Materiell-rechtliche Grundlagen

Der Richter ermittelt einen Sachverhalt und entscheidet dann, ob das Verhalten strafbar ist und insbesondere von einem oder mehreren gesetzlichen Tatbeständen erfasst ist. Dabei hat er sich verschiedenste Fragen zu stellen:

  1. Im Grundsatz fragt der Richter sich zunächst, ob das Verhalten des Täters einen bestimmten Straftatbestand objektiv erfüllt hat und ob dies mit Wissen und Willen geschehen ist. Hierbei hat er unter anderem, bestimmte Abgrenzungen vorzunehmen – wie beispielsweise die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit, welche für den Ausgang eines Verfahrens von höchster Relevanz ist. Dies zeigt sich darin, dass eine vorsätzliche Tötung gemäss Art. 111 StGB mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren sanktioniert wird – eine fahrlässige Tötung hingegen «nur» mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.
  2. Anschliessend untersucht der Richter, ob trotz Erfüllung des Tatbestandes – ausnahmsweise – die Tat gerechtfertigt beziehungsweise rechtlich erlaubt gewesen ist, indem ein Täter beispielsweise in Notwehr gehandelt hat.
  3. Zuletzt spricht er im Rahmen der Schuld die Frage an, ob der tatbestandsmässig und rechtswidrig handelnde Täter ausnahmsweises entschuldigt gewesen ist.

Finden Sie hier weitere Fragen zu nachfolgenden Themenbereichen:

» Verbrechen, Vergehen und Übertretungen

» Vorsatz / Fahrlässigkeit

» Einwilligung

» Notwehr / Notstand

» Versuch

» Unterlassung

» Beteiligungen