Allgemeines

Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für bestimmte Verhaltensweisen strafrechtliche Sanktionen vorsehen und die Voraussetzungen der Strafbarkeit festlegen. Hierbei ist zwischen dem materiellen und formellen Strafrecht zu unterscheiden:

  • Das materielle Strafrecht regelt die Voraussetzungen und Folgen strafrechtlich relevanten Verhaltens.
  • Das formelle Strafrecht (Strafverfahrensrecht / Strafprozessrecht) dient der Durchsetzung des materiellen Strafrechts, der Festlegung des Verfahrensablaufs, der Sicherstellung eines fairen Verfahrens sowie der Erforschung der materiellen Wahrheit.

Was beinhaltet das materielle Strafrecht?

Damit eine Gesellschaft ihre Rechtsordnung durchsetzen kann, braucht sie bestimmte Mechanismen. Falls demnach eine Person gegen öffentliche oder individuelle Interessen verstösst, kann sie unter Umständen vom Staat sanktioniert werden. Die Frage, ob diese Person die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, damit sie bestraft werden kann, sowie die Ausgestaltung der einzelnen Sanktionen stellen dabei das materielle Strafrecht dar, welches seine rechtlichen Grundlagen primär im Strafgesetzbuch (StGB) findet.

Was beinhaltet das formelle Strafrecht?

Das formelle Strafrecht regelt das Verfahren zur Durchsetzung des materiellen Strafrechts und stellt somit die Regeln auf, nach welchen die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen festgestellt wird. Die Regelung des Strafverfahrens, in welchem ermittelt wird, wer der Täter ist und wie dieser zu bestrafen ist, umfasst folglich das formelle Strafrecht. Das Strafverfahrensrecht ist grösstenteils in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Neben der StPO werden zudem das Gerichtsverfassungsrecht sowie das Rechtshilferecht zum formellen Strafrecht gezählt.

Was ist eine Strafe?

Eine Strafe ist ein Übel, das dem Täter für sein strafbares Handeln vom Staat gewollt zugefügt wird und ein Unwerturteil (Tadel) ausdrückt. Die Strafe ist also mit anderen Worten eine Sanktion gegenüber einem spezifischen in der Vergangenheit liegenden Verhalten, das vom Staat grundsätzlich als Unrecht beziehungsweise unangemessen angesehen wird. Strafen sind somit als ein vergeltender – schuldausgleichender – Eingriff in die Rechtsgüter einer verurteilten Person konzipiert: Die Freiheitsstrafe greift in die persönliche Freiheit und die Geldstrafe oder Busse in das Eigentum oder Vermögen des Täters ein.

Die Art und das Ausmass der Strafe ändern sich dabei je nach Straftat und Schuld des Täters.

Was ist ein Straf(rechts)verfahren?

Ein Straf(rechts)verfahren ist ein «durch Tatverdacht veranlasstes geordnetes und justizförmiges, durch Prozesshandlungen der Prozessbeteiligten vorangetriebenes Verfahren mit dem Ziel der justiziellen Entscheidung» und zeichnet sich dementsprechend durch folgendes aus:

  • Ausgangspunkt des Straf(rechts)verfahrens ist der Tatverdacht. Dies bedeutet, dass die Strafbehörden grundsätzlich nur auf Verdacht hin tätig werden.
  • Weiter ist ein Strafprozess als ein «Rollenspiel» zu verstehen, in welchem dem Beschuldigten, der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und der vom Gericht bestimmten Personen ihm Rahmen der Strafprozessordnung spezifische Rollenbefugnisse zukommen. Hierbei wird das Strafverfahren in verschiedene Phasen – das Vorverfahren, das Hauptverfahren und das Rechtsmittelverfahren – unterteilt.
  • Schliesslich ist das Ziel eines Strafprozesses eine justizielle Entscheidung – also ein «richtiges» Urteil der entsprechenden Strafbehörde, welches auf der materiellen Wahrheit beruht.

Wer sind die Akteure eines Strafverfahrens?

Akteure eines Strafverfahrens sind:

  • Die Strafverfolgungsbehörden. Solche sind gemäss Art. 12 StPO die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Übertretungsstrafbehörden.
  • Die Gerichte. Gerichtliche Befugnisse im Strafverfahren haben dabei gemäss Art. 13 StPO das Zwangsmassnahmengericht, das erstinstanzliche Gericht, die Beschwerde-instanz und das Berufungsgericht.
  • Die Parteien und deren Rechtsvertreter. Parteien sind gemäss Art. 104 Abs. 1 StPO in der Regel die beschuldigte Person, die Privatklägerschaft sowie im Haupt- und Rechtsmittelverfahren die Staatsanwaltschaft.
  • Andere Verfahrensbeteiligte. Solche sind gemäss Art. 105 Abs. 1 StPO die geschädigte Person, die Person, die Anzeige erstattet, der Zeuge, die Auskunftsperson, der Sachverständige sowie der durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte. Wichtig ist, dass diesen anderen Verfahrensbeteiligten die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Verfahrensrechte einer Partei zustehen, wenn sie in ihren Rechten unmittelbar betroffen werden (Art. 105 Abs. 2 StPO).

Wann beginnt ein Strafverfahren?

Im Strafverfahren haben die Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln, ob ein Verhalten strafrechtlich relevant ist. Sie werden dabei entweder von Amtes wegen selbständig tätig oder aufgrund einer privaten Strafanzeige oder einer Anzeige einer Behörde. Demnach beginnt ein Strafprozess, sobald der Polizei ein mutmasslich strafrechtsrelevanter Sachverhalt bekannt ist, beziehungsweise gemeldet wird.

Wer ist für die Strafverfolgung zuständig?

Im Kanton Zürich ist die Staatsanwaltschaft dafür zuständig, Verbrechen und Vergehen zu verfolgen – jedoch nur, wenn der Täter zum Tatzeitpunkt volljährig ist. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Zürcher Jugendanwaltschaft für die Strafverfolgung verantwortlich. Falls es sich um eine Übertretung handelt, sind nicht die Zürcher Staatsanwaltschaft, sondern die Zürcher Statthalter- bzw. Stadtrichterämter zuständig.

Sodann ist als Staatsanwaltschaft des Bundes auch die Bundesstaatsanwaltschaft in den Kantonen tätig, falls es um die Ermittlung und Anklage von Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit geht. Dieser Bundesgerichtsbarkeit unterstehen beispielsweise klassische Staatsschutzdelikte sowie komplexe Fälle von Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption (Art. 23 und 24 StPO).

Was ist das Ziel eines Strafverfahrens?

Das Strafverfahren verfolgt drei Verfahrensziele:

  1. Die materiell richtige Entscheidung: Der Sinn und Zweck eines Strafverfahrens ist, darüber Klarheit zu verschaffen, ob eine Straftat begangen worden ist. Falls eine solche strafbare Handlung verübt worden ist, stellt sich zudem die Frage, von wem und unter welchen Umständen. Das Ziel ist somit, das «richtige» Urteil und dementsprechend die materielle Wahrheit zu finden. Dabei ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, diese materielle Wahrheit zu suchen.
  2. Prozessordnungsgemässe Entscheidung: Dies bedeutet, dass die Strafverfolgungs-behörden die Verfahrensnormen einzuhalten haben. Entsprechend dürfen Beweise nicht irgendwie, sondern müssen rechtsförmig erhoben werden.
  3. Schaffung von Rechtsfrieden (insb. Rechtssicherheit): Schliesslich geht es bei einem Strafprozess auch darum, ein Strafverfahren abzuschliessen und Rechtsfrieden herzustellen. Rechtsfrieden bedeutet, dass es eine Entscheidung gibt.

Was ist das Ziel des Strafrechts?

Ziel des Strafrechts ist der Rechtsgüterschutz – also der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, des Eigentums, des Vermögens, der Würde und der Ehre –, die Aufrechterhaltung / Wiederherstellung des Rechtsfriedens sowie die Gewährleistung von Sicherheit und Freiheit durch:

  • Strafandrohung im Gesetz und
  • Strafverfolgung / Strafverhängung, falls die Strafandrohung im Gesetz versagt.