Vollzug

Strafen können Bussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sein. Geld- und Freiheitsstrafen können dabei nicht nur unbedingt, sondern auch bedingt oder teilbedingt ausgesprochen werden – nicht jedoch die Busse. In einem solchen Fall legt das Gericht eine Probezeit fest und falls sich der Betroffene bis zum Ablauf dieser Probezeit bewährt, wird die Strafe beziehungsweise der (teil-)bedingte Teil dieser Strafe nicht vollzogen.

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