Gemäss Art. 10 Abs. 1 StGB wird nach der Schwere der Strafen, mit der die Taten bedroht sind, unterschieden, ob ein Verbrechen oder Vergehen vorliegt:
Übertretungen sind gemäss Art. 103 StGB Taten, die mit Busse bedroht sind. Eine Busse wird in der Regel bei kleinen Verfehlungen ausgesprochen und darf – sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt – den zulässigen Höchstbetrag von CHF 10'000 nicht überschreiten (Art. 106 Abs. 1 StGB).