Verbrechen, Vergehen und Übertretungen

Wann handelt es sich bei einer Straftat um ein Verbrechen und wann um ein Vergehen?

Gemäss Art. 10 Abs. 1 StGB wird nach der Schwere der Strafen, mit der die Taten bedroht sind, unterschieden, ob ein Verbrechen oder Vergehen vorliegt:

  • Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind (Art. 10 Abs. 2 StGB).
  • Vergehen sind hingegen Taten, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind (Art. 10 Abs. 3 StGB).

Wann handelt es sich bei einer Straftat um eine Übertretung?

Übertretungen sind gemäss Art. 103 StGB Taten, die mit Busse bedroht sind. Eine Busse wird in der Regel bei kleinen Verfehlungen ausgesprochen und darf – sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt – den zulässigen Höchstbetrag von CHF 10'000 nicht überschreiten (Art. 106 Abs. 1 StGB).