Strafen

Was ist eine Strafe?

Eine Strafe ist ein Übel, das dem Täter für sein strafbares Handeln vom Staat gewollt zugefügt wird und ein Unwerturteil (Tadel) ausdrückt. Die Strafe ist also mit anderen Worten eine Sanktion gegenüber einem spezifischen in der Vergangenheit liegenden Verhalten, das vom Staat grundsätzlich als Unrecht beziehungsweise unangemessen angesehen wird.

Strafen sind somit als ein vergeltender – schuldausgleichender – Eingriff in die Rechtsgüter einer verurteilten Person konzipiert: Die Freiheitsstrafe greift in die persönliche Freiheit und die Geldstrafe oder Busse in das Eigentum oder Vermögen des Täters ein.

Die Art und das Ausmass der Strafe ändern sich dabei je nach Straftat und Schuld des Täters.

Was für Strafen gibt es?

Unser StGB kennt zwei Arten / Typen von Strafen:

  1. Die Geldstrafe bei Verbrechen oder Vergehen (Art. 34-36 StGB) sowie die Busse bei Übertretungen (Art. 106 StGB).
  2. Die Freiheitsstrafe (Art. 40 f. StGB).

Vor der kleinen Reform des Sanktionenrechts im Jahre 2018 gab es eine dritte Form von Strafe – nämlich die gemeinnützige Arbeit. Dabei handelte es sich um Arbeit im Dienst des Kollektivs, zu welcher ein Gericht eine Person – beispielsweise anstelle einer Geldstrafe – verurteilen konnte. Diese ist aber mit der kleinen Reform des Sanktionenrechts per 2018 wieder aus dem Gesetz als eigenständige Strafe gestrichen worden. Die gemeinnützige Arbeit ist demnach zwar keine selbständige Sanktion mehr, trotzdem aber eine Vollzugsform. Sie kann an die Stelle einer Geldstrafe oder einer Busse (Art. 79a Abs. 1 lit. c StGB) oder an die Stelle einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten (Art. 79a Abs. 1 lit. a StGB) treten.

Geldstrafe

Was ist eine Geldstrafe?

Bei der Geldstrafe wird eine Tat durch eine Geldzahlung geahndet.

Die Geldstrafe unterscheidet sich von der Busse dadurch, dass sie wegen eines Verbrechens oder Vergehens ausgesprochen wird, die Busse hingegen wegen einer Übertretung.

Wie bemisst sich die Geldstrafe?

Das Gericht verhängt eine Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem, das die Geldstrafe in zwei Schritten berechnet:

  1. Zunächst wird in einem ersten Schritt nach Massgabe des Verschuldens des Täters die Anzahl Tagessätze festgelegt (Art. 34 Abs. 1 StGB).
  2. Anschliessend wird in einem zweiten Schritt die Höhe des Tagessatzes aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters – insbesondere nach seinem Einkommen, Vermögen, Lebensaufwand, Familien- und Unterstützungspflichten sowie Existenzminimum – bestimmt (Art. 34 Abs. 2 StGB).

Den Betrag, den der Täter als Geldstrafe bezahlen muss, errechnet sich somit aus einer Multiplikation: Anzahl Tagessätze x Höhe des einzelnen Tagessatzes.

Was ist die maximale Geldstrafe, die ein Gericht verhängen darf?

Die Geldstrafe berechnet sich aus zwei Faktoren: Der Zahl und der Höhe der Tagessätze, auf die das Urteil lautet. Die mögliche Zahl der Tagessätze beträgt dabei höchstens 180 Tagessätze (Art. 34 Abs. 1 StGB) und für die Höhe der Tagessätze gilt ein Maximum von CHF 3'000 (Art. 34 Abs. 2 StGB). Folglich beträgt die Maximale Geldstrafe CHF 540'000 (= 180 x 3'000).

Was ist die minimale Geldstrafe, die ein Gericht verhängen kann?

Die Geldstrafe bemisst sich nach der Zahl und Höhe der Tagessätze, auf die das Urteil lautet. Das Gesetz bestimmt für die Zahl der Tagessätze ein Minimum von 3 Tagessätzen (Art. 34 Abs. 1 StGB). Die Höhe des Tagessatzes beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00, kann jedoch ausnahmsweise bis auf CHF 10.00 gesenkt werden, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten (Art. 34 Abs. 2 StGB). Demnach beträgt die minimale Geldstrafe in der Regel CHF 90.00 – ausnahmsweise CHF 30.00.

Was passiert, wenn ich die Geldstrafe nicht bezahle?

Bezahle ich die Geldstrafe nicht fristgerecht, ordnet die Vollzugsbehörde die Betreibung an, wenn davon ein Ergebnis zu erwarten ist (Art. 35 Abs. 3 StGB). Falls jedoch kein Ergebnis zu erwarten ist – die Geldstrafe auf dem Betreibungsweg also uneinbringlich ist –, tritt an die Stelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe (Art. 36 Abs. 1 StGB). Wenn ich folglich die Geldstrafe nicht bezahle, wird meine Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. Dabei entspricht ein Tagessatz Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe. Wenn das Gericht beispielsweise eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen im Urteil ausgesprochen hat, beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 90 Tage.

Busse

Was ist eine Busse?

Die Busse wird bei kleinen Verfehlungen beziehungsweise bei Übertretungen (Art. 103 StGB) ausgesprochen und darf – sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt – den zulässigen Höchstbetrag von CHF 10'000 nicht überschreiten (Art. 106 Abs. 1 StGB).

Wie berechnet sich die Busse?

Das Gericht bemisst die Busse entsprechend dem Verschulden des Täters und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse / finanziellen Leistungsfähigkeit so, dass dieser die Strafe erleidet, die seinem Verschulden angemessen ist (Art. 106 Abs. 3 StGB). Was die Verhältnisse / Leistungsfähigkeit des Täters anbetrifft, wird insbesondere das Einkommen, das Vermögen, der Lebensaufwand, die Familien- und Unterstützungspflichten sowie das Existenzminimum berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich die Busse nicht bezahle?

Bezahle ich eine Busse schuldhaft nicht, kann das Gericht die Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe umwandeln (Art. 106 Abs. 2 StGB). Diese bemisst sich nach dem Verschulden des Täters, darf aber mindestens einen Tag und höchstens drei Monate betragen (Art. 106 Abs. 2 StGB). Die Ersatzfreiheitsstrafe entfällt, soweit die Busse nachträglich bezahlt wird (Art. 106 Abs. 4 StGB).

Bezahle ich eine Busse unverschuldet nicht, kann die Zahlungsfrist verlängert, die Busse herabgesetzt oder die Busse in gemeinnütziger Arbeit umgewandelt werden.

Wichtig ist, dass eine Busse lediglich unbedingt angeordnet werden kann und deswegen stets zu bezahlen ist.

Wird eine Busse ins Strafregister eingetragen?

Eine Busse wird nur dann ins Strafregister eingetragen, wenn sie mehr als CHF 5'000 beträgt.

Freiheitsstrafe

Was ist eine Freiheitsstrafe?

Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe durch ein Urteil aussprechen und dadurch die persönliche Bewegungsfreiheit des Täters einschränken, indem er beispielsweise in ein Gefängnis untergebracht wird. Ziel der Freiheitsstrafe ist hierbei, die Öffentlichkeit zu schützen und mittelfristig den Täter zu resozialisieren beziehungsweise wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Wie lange dauert eine Freiheitsstrafe maximal?

Die Höchstdauer der Freiheitsstrafe beträgt 20 Jahre oder dauert in den Fällen, die das Gesetz ausdrücklich bestimmt, lebenslänglich (Art. 40 Abs. 2 StGB). Zu dieser begrenzten Anzahl von Delikten, bei denen die lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Anwendung kommt, zählen insbesondere der Mord (Art. 112 StGB), der besonders schwere Fall einer Geiselnahme (Art. 185 Abs. 3 StGB), der Völkermord (Art. 264 StGB) sowie der schwere Fall eines Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft (Art. 266 Abs. 2 StGB).

Wie lange hat eine Freiheitsstrafe mindestens zu dauern?

Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe beträgt 3 Tage, jedoch ist eine kürzere Dauer für die Ersatzfreiheitsstrafe vorbehalten (Art. 40 Abs. 1 StGB).

Wie ist das Verhältnis der Geldstrafe zur Freiheitsstrafe?

Im Grundsatz hat die Geldstrafe gemäss Art. 41 Abs. 1 StGB Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe. Dies gilt jedoch nur für solche Tatbestände, die erstens eine Geldstrafe und zweitens auch eine Freiheitsstrafe androhen – wie beispielsweise bei der einfachen Körperverletzung (Art. 123 StGB), beim Diebstahl (Art. 139 StGB) oder bei der Sachbeschädigung (Art. 144 StGB).

Das Gericht kann ausnahmsweise gemäss Art. 41 Abs. 1 StGB in folgenden zwei Fällen statt auf eine Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe erkennen:

  1. Wenn die Geldstrafe voraussichtlich nicht vollzogen werden kann (Art. 41 Abs. 1 lit. b StGB).
  2. Wenn eine solche geboten erscheint, um den Täter vor der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 41 Abs. 1 lit. a StGB).

Zu beachten ist, dass das Gericht in diesen beiden Ausnahmefällen die Wahl der Freiheitsstrafe an Stelle der Geldstrafe näher zu begründen hat (Art. 41 Abs. 2 StGB).

Sind Todes- und Leibesstrafen in der Schweiz erlaubt?

Die Todesstrafe ist gemäss Art. 10 Abs. 1 BV verboten.

Auch körperliche Strafen sind untersagt, was aus dem Verbot «grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung» in Art. 10 Abs. 3 BV abzuleiten ist.