Zeuge

Was sind Zeugen?

Ein Zeuge ist eine Person, die aufgrund eigener Wahrnehmung Aussagen über deliktsrelevante Tatsachen machen kann. Zeugen sind also an der Begehung einer Straftat nicht beteiligt, können aber zur deren Aufklärung dienende Aussagen machen.

Eine Person ist zeugnisfähig, wenn sie gemäss Art. 163 Abs. 1 StPO:

  • älter als 15 Jahre alt ist,
  • und urteilsfähig hinsichtlich des Gegenstandes der Einvernahme ist.

Wer wird als Zeuge einvernommen?

Als Zeuge wird die geschädigte Person beziehungsweise das Opfer einvernommen (Art. 166 Abs. 1 StPO), wenn sie sich nicht als Privatkläger konstituieren. Andernfalls werden sie als Auskunftspersonen einvernommen (Art. 166 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 178 lit. a StPO).

Welche Pflichten hat ein Zeuge?

Ein Zeuge hat folgende Pflichten:

  • Die Erscheinungspflicht bei Vorladung (Art. 205 Abs. 1 StPO). Falls der Zeuge dieser Pflicht nicht Folge leistet, kann er mit einer Ordnungsbusse bestraft und polizeiliche vorgeführt werden (Art. 205 Abs. 4 StPO).
  • Die Aussagepflicht, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht (Art. 163 Abs. 2 StPO).
  • Die Wahrheitspflicht (Art. 163 Abs. 2 StPO): Der Zeuge ist zum wahrheitsgemässen Zeugnis verpflichtet – vorbehalten bleiben die Zeugnisverweigerungsrechte. Der Verstoss gegen diese Wahrheitspflicht stellt gemäss Art. 307 StGB ein Verbrechen dar.

Welche Rechte hat ein Zeuge?

Ein Zeuge hat folgende Rechte:

  • Das Recht auf Zeugengeld (Art. 167 StPO).
  • Den Anspruch auf Schutzmassnahmen (Art. 149-156 StPO).
  • Zeugnisverweigerungsrechte (Art. 168 ff. StPO).