Als Opfer gilt die geschädigte Person, die durch die Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Art. 116 StPO). Unstrittig als solche Straftaten erfasst sind beispielsweise Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen, die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern sowie der Raub und die räuberische Erpressung.
Dem Opfer stehen besondere Rechte zu, und zwar unbesehen darum, ob es sich als Privatkläger konstituiert hat oder nicht (Art. 117 Abs. 1 StPO):