Opfer

Wann gelte ich in einem Strafverfahren als Opfer?

Als Opfer gilt die geschädigte Person, die durch die Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Art. 116 StPO). Unstrittig als solche Straftaten erfasst sind beispielsweise Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen, die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern sowie der Raub und die räuberische Erpressung.

Über welche Rechte verfügt das Opfer?

Dem Opfer stehen besondere Rechte zu, und zwar unbesehen darum, ob es sich als Privatkläger konstituiert hat oder nicht (Art. 117 Abs. 1 StPO):

  • Das Recht auf Persönlichkeitsschutz (Art. 70 Abs. 1lit. a, Art. 74 Abs. 4 und Art. 152 Abs. 1 StPO).
  • Das Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson (Art. 70 Abs. 2 und Art. 152 Abs. 2 StPO).
  • Das Recht auf Schutzmassnahmen (Art. 152-154 StPO).
  • Das Recht auf Aussageverweigerung (Art. 169 Abs. 4 StPO).
  • Das Recht auf Information (Art. 305 und Art. 330 Abs. 3 StPO).
  • Das Recht auf eine besondere Zusammensetzung des Gerichts (Art. 335 Abs. 4 StPO).